NEIN! NICHT DER SCHON WIEDER!
Anfang der 90er hatte ich einen auf der Rennstrecke geplatzten ZXR750H1-Motor wieder in die Füße gebracht und getunt. Es war ein ziemlicher Aufwand, da die Kurbelwelle und 2 Pleuel hin waren, Zylinder und Kolben hatte es mitgerissen, das Getriebe war stark angegriffen, die Ölpumpe hatte die Späne gefressen, Ventile und Sitze waren dem Rennstress zum Opfer gefallen. Als er nach 7 Wochen fertig war, hatte der Eigentümer in der Zwischenzeit einfach einen gebrauchten Standartmotor eingebaut und gemeint, ich könnte das Teil behalten. Schließlich hätte er sich das, was ich ihm im Kostenvoranschlag erläutert hatte, sowieso nie leisten können. Schnell hatte ich raus, daß Streiterei kaum Sinn hatte, denn das Motorrad gehört ihm gar nicht. Er hatte es von einem (ehemaligen) Kumpel "gekauft" und einfach nie bezahlt. Nach 3 Jahren konnte ich den Motor endlich für die Hälfte des Rechnungsbetrages verkaufen. Der Käufer hat mich nach weiteren 5 Jahre gebeten, den Motor noch einmal zu überholen (87000 Km hatte er schon wieder gelaufen und nun langsam angefangen, Öl zu brauchen, ging aber noch immer wie die Hölle). Nach dieser Überholung stellte ich fest, daß jener sich mittlerweile in eine 12er Bandit verliebt hatte (wer's mag). Er fragte, ob ich den Motor nicht einfach verkaufen könne. Wochen später: Die einzige Einigung, die zustande kam, war die, daß er mir die Lohnkosten zahlte. Alle Materialkosten solle ich gefälligst aus dem Verkauf des Motors bestreiten. Der sei ja "jetzt sogar mehr Wert". Letztlich habe ich dann wieder rund 1200 DM draufgelegt, etwas weniger als beim letzten Mal.
Seit dieser Zeit gilt folgende Regel: Bei Aufträgen über 1000.- DM bzw. 500.- Euro beginne ich nach der Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages erst dann mit den Arbeiten, wenn eine Vorrauszahlung in ungefährer Höhe der Materialkosten eingegangen ist. Bei größeren Aufträgen darf das dann auch häppchenweise gehen. Ausgeliefert wird erst nach Zahlungseingang der Restsumme.
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